So funktioniert es
Der Validator soll Sie bei der Überprüfung und Fehlerbehebung Ihres vollständigen DORA-Informationsmelderegisters unterstützen.
Es werden 117 Validierungsprüfungen durchgeführt
Dadurch wird die Datengenauigkeit sichergestellt und Sie erhalten detailliertes Feedback zu etwaigen Problemen, die vor der Übermittlung an Ihre lokale Aufsichtsbehörde gelöst werden müssen.
Die Nutzung des Validators ist kostenlos und erfordert keine E-Mail.
Die Daten werden in Echtzeit analysiert und nach der Verarbeitung sofort gelöscht.
Der Validator wurde zuletzt im Februar 2025 aktualisiert und wird regelmäßig gewartet, um zuverlässige Prüfungen und Fehlerberichte auf allen Märkten zu gewährleisten.
Für die Nutzung, laden Sie eine ZIP-Datei hoch, die alle 15 Berichte im offiziellen XBRL-CSV-Format enthält.
Was erwartet Sie?
Nach der Übermittlung erhalten Sie eine Zusammenfassung und eine Liste aller Fehler in Ihren Berichten mit Referenzen und Typen.
Der Validator überprüft
XBRL-Struktur
Überprüft die Vollständigkeit der Daten
Validiert LEI-Nummern
Stellt die Einheitlichkeit aller Berichte sicher
Entspricht den Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA)
Detaillierte Fehler- und Warnberichte helfen dabei, Probleme vor der Übermittlung zu beheben.

Nachdem die Europäische Bankenaufsichtsbehörde bekannt gab, dass ihr Validator nicht mehr auf dem neuesten Stand sei und nicht mehr weiter gepflegt werde, erkannten wir die Notwendigkeit einzugreifen – nicht nur für unsere Kunden, sondern für die Branche.
Maria Carrillo - Formalize
Häufig gestellte Fragen
Was ist das DORA-Informationsregister?
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) verpflichtet Finanzinstitute und IKT-Dienstleister in der EU, ein Informationsregister zu führen. Dieses umfasst bis zu 15 voneinander abhängigen Berichte zu IKT-Risikomanagement, Abhängigkeiten von Drittanbietern und Resilienzmaßnahmen. Diese Berichte bieten den Regulierungsbehörden eine strukturierte Übersicht über die operationelle Resilienz und das Risikoprofil einer Organisation. Die Pflege eines vollständigen und genauen Informationsregisters ist essenziell für die Einhaltung der Vorschriften und die laufende regulatorische Berichterstattung.
Welches Format wird im Validator unterstützt?
Unser Validator unterstützt den Upload von Informationsregisterdateien im xBRL-CSV-Format, wie von den ESAs vorgeschrieben. Dadurch wird sichergestellt, dass alle voneinander abhängigen Berichte strukturiert enthalten sind, wie es die Regulierungsbehörden verlangen. Bitte stellen Sie vor dem Hochladen sicher, dass Ihre ZIP-Datei den offiziellen Namenskonventionen entspricht und alle erforderlichen Dateien enthält.
Weitere Informationen zum offiziellen EU-Format finden Sie hier:
www.eba.europa.euWie kann ich mit dem Informationsregister für mein Unternehmen beginnen?
Bei Formalize haben wir eine virtuelle Veranstaltung zur Vorbereitung auf das Informationsregister veranstaltet. Die virtuelle Veranstaltung finden Sie hier:
Virtuelles WebinarSie können uns auch hier kontaktieren, um mehr über unseren bewährten Prozess zur DORA-Konformität zu erfahren.
Was ist der Unterschied zwischen Einzel- und Mehrfacheinreichungen?
Im Rahmen von DORA müssen Finanzinstitute ein Informationsregister auf verschiedenen Ebenen führen und einreichen, abhängig von ihrer Unternehmensstruktur:
Gilt für eigenständige Finanzunternehmen, die nicht Teil einer Gruppe sind.
Jede Einheit reicht ihr eigenes Informationsregister ein.
Gilt für innerhalb der EU tätige Finanzgruppen.
Eine Muttergesellschaft reicht einen einzigen konsolidierten Bericht ein, der die gesamte Finanzgruppe auf der höchsten Konsolidierungsebene abdeckt.
Diese Einreichung ist erforderlich, wenn alle Tochtergesellschaften hinsichtlich der Einhaltung des DORA einer einzigen Aufsichtsbehörde unterliegen.
Gilt, wenn eine Finanzgruppe verschiedene Sektoren oder Rechtsräume innerhalb der EU umfasst.
Sofern keine konsolidierte Berichterstattung vorgeschrieben ist, übermittelt jedes Finanzunternehmen innerhalb der Gruppe sein eigenes Informationsregister.
Aufsichtsbehörden für verschiedene Sektoren (z. B. Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften) können separate Einreichungen verlangen, abhängig von ihrem regulatorischen Zuständigkeitsbereich.
Unternehmen sollten prüfen, ob ihre zuständige Behörde eine konsolidierte oder eine individuelle Einreichung verlangt, da es in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten und verschiedenen Finanzsektoren Unterschiede geben kann.
Weitere Einzelheiten finden Sie in den offiziellen FAQ der EBA zur Meldung des DORA-Informationsregisters:
www.eba.europa.euWas passiert, wenn meine Übermittlung Fehler enthält?
Wenn während der Validierung Fehler erkannt werden, stellt unser Tool einen detaillierten Fehlerbericht bereit, der die spezifischen Probleme und betroffenen Felder hervorhebt. Dies ermöglicht es Ihnen, Fehler vor der Einreichung zu identifizieren und zu korrigieren, wodurch das Risiko von Compliance-Problemen reduziert wird.
Die Einreichung eines ungenauen oder unvollständigen Berichts bei den Aufsichtsbehörden kann schwerwiegende Folgen haben. Die Behörden können Klarstellungen verlangen oder eine erneute Einreichung fordern, was zu zusätzlichen Aufwand und möglichen Verzögerungen führt. Dieser Prozess kann zeitaufwändig und ressourcenintensiv sein.
In schwerwiegenderen Fällen können wiederholte Fehler oder die Nichteinhaltung von Meldepflichten zu einer Einstufung als nicht konform führen, was wiederum behördliche Kontrollen, Geldstrafen oder Reputationsschäden nach sich ziehen kann.
Indem Sie Ihren Bericht vor der Einreichung validieren, können Sie die Genauigkeit sicherstellen, die Compliance wahren und das Risiko regulatorischer Komplikationen minimieren.

Stellen Sie die DORA-Konformität mithilfe eines bewährten Prozesses sicher
Datenidentifikation
Datenimplementierung
Klare Struktur und Richtlinien
Operationalisieren
Nach Bedarf skalieren