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NIS-2

CSG und CSV in Liechtenstein: Der Leitfaden für eine nachhaltige und auditfähige Umsetzung

Seit dem 1. Februar 2025 setzen das Cyber-Sicherheitsgesetz (CSG) und die Cyber-Sicherheitsverordnung (CSV) die Vorgaben der europäischen NIS-2-Richtlinie in liechtensteinisches Recht um. Für betroffene Unternehmen bedeutet das: Cybersicherheit wird von einer rein technischen IT-Aufgabe zu einer zentralen Pflicht der Geschäftsleitung.

01.09.26
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Sarah Mille

Sarah Mille

Senior Regional Marketing Manager

Sarah Mille ist Senior Regional Marketing Manager mit umfangreicher Erfahrung im Enterprise-B2B-Bereich und im Channel-Marketing. Bei Formalize macht sie aus komplexen regulatorischen Rahmenwerken klare, wirkungsvolle regionale Initiativen, die Markenbekanntheit und Wachstum im DACH-Raum vorantreiben.

Das Wichtigste in Kürze:

  • CSG und CSV setzen die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie in liechtensteinisches Recht um. Sie gelten seit dem 1. Februar 2025.

  • Erfasste Organisationen werden als wesentliche oder wichtige Einrichtungen eingestuft. Die Einstufung hängt von Tätigkeit, Sektor, Größe und territorialem Bezug ab, nicht allein von der Mitarbeitendenzahl.

  • Zuständige Behörde ist die Stabsstelle Cyber-Sicherheit.

  • Der neue CSG/CSV-Blueprint in Formalize verbindet die gesetzlichen Anforderungen mit Kontrollen, Richtlinienvorlagen und Nachweisen an einem Ort.

Abstrakte Gesetzestexte reichen in der Praxis nicht aus. Organisationen stehen vor der Aufgabe, gesetzliche Anforderungen in verständliche Prozesse, wirksame Kontrollen und nachvollziehbare Nachweise zu übersetzen. Dieser Beitrag erklärt, was CSG und CSV bedeuten, wer betroffen ist, und wie sich die Umsetzung mit dem neuen CSG/CSV-Blueprint in Formalize strukturiert steuern lässt.

Was sind CSG und CSV?

Das Cyber-Sicherheitsgesetz (CSG) und die dazugehörige Cyber-Sicherheitsverordnung (CSV) bilden den liechtensteinischen Rechtsrahmen für ein hohes Cybersicherheitsniveau bei erfassten öffentlichen und privaten Einrichtungen. Mit CSG und CSV hat Liechtenstein die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Da Liechtenstein nicht EU-Mitglied ist, gilt die Richtlinie nicht unmittelbar. Sie wirkt erst über die nationale Umsetzung durch CSG und CSV.

CSG und CSV verpflichten erfasste Einrichtungen, angemessene technische, operative und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen und Sicherheitsvorfälle fristgerecht an die zuständige Behörde zu melden. Zentrale Anlaufstelle ist die Stabsstelle Cyber-Sicherheit.

Zu den zentralen Themen von CSG und CSV gehören risikobasierte Maßnahmen, Sicherheitsvorfälle, Geschäftskontinuität, Lieferkettensicherheit, Wirksamkeitsprüfung, Schulung, Zugriffsschutz, Leitungsverantwortung und Nachweisführung.

Wer ist betroffen: wesentliche und wichtige Einrichtungen

Erfasste Organisationen werden gesetzlich in zwei Kategorien eingeteilt:

  • Wesentliche Einrichtungen unterliegen strengen Sicherheitsauflagen und direkten Aufsichtsmaßnahmen.

  • Wichtige Einrichtungen müssen ebenso umfassende Risikomanagement-Vorgaben erfüllen, werden jedoch primär ex post beaufsichtigt.

Beide Kategorien unterliegen grundsätzlich zentralen Pflichten zu Risikomanagement, Meldungen und Registrierung. Die genaue Einstufung hängt von der ausgeübten Tätigkeit, dem Sektor, der Unternehmensgröße sowie dem territorialen Bezug ab. Eine pauschale Beurteilung allein anhand der Mitarbeitendenzahl reicht dabei nicht aus. Rechtlich unklare Fälle sollten gesondert geprüft werden.

Die Hürden in der Praxis: Warum isolierte Dokumente scheitern

Bei der Vorbereitung auf CSG und CSV starten viele Compliance-Teams mit manuellen Tabellen, verstreuten Richtlinien und unvollständigen Anforderungskatalogen. Das führt schnell zu unklaren Zuständigkeiten und verdeckten Sicherheitslücken:

  • Lässt sich nachweisen, ob das eigene Unternehmen überhaupt in den Geltungsbereich fällt?

  • Welche IT-Systeme, Geschäftsprozesse, Datenbestände und Lieferanten sind tatsächlich relevant?

  • Wie lassen sich bestehende Managementsysteme wie eine ISO-27001-Zertifizierung sinnvoll einbinden?

  • Wer übernimmt die konkrete Verantwortung für Kontrollen und offene Aufgaben?

Ohne eine vernetzte Datenbasis entstehen Informationssilos. Entscheidungen werden schwer nachvollziehbar, und Audits entwickeln sich zu einem enormen manuellen Aufwand.

Der CSG/CSV-Blueprint von Formalize: Vom Gesetzestext zur aktiven Steuerung

Der Liechtenstein spezifische CSG/CSV-Blueprint in Formalize schließt die Lücke zwischen juristischen Vorgaben und der operativen Praxis. Anstatt isolierter Dokumente erhalten Compliance-Verantwortliche eine integrierte Arbeitsumgebung, in der alle relevanten Bausteine miteinander verknüpft sind.

Die wichtigsten Bausteine des Blueprints im Überblick:

Geltungsbereich und Einstufung beurteilen

Strukturierte Fragebögen leiten durch die Prüfung der Betroffenheit. Annahmen und Begründungen werden zentral und auditfähig dokumentiert.

Relevante Dienste und Abhängigkeiten abgrenzen

Kritische Prozesse, Daten, Standorte und externe Lieferanten werden geordnet an einem Ort erfasst.

Anforderungen in wirksame Kontrollen überführen

Prüfbare rechtliche Vorgaben sind direkt mit verknüpften Kontrollen, Richtlinienvorlagen und Cyberrisiken hinterlegt.

Lücken sichtbar machen

Eine integrierte Kontrollselbstbewertung deckt konkreten Handlungsbedarf auf und priorisiert ihn nach Risiko.

Lieferanten und Wiederherstellungsfähigkeit einbinden

Ergänzende Fragebögen unterstützen bei der Risikobewertung kritischer Lieferanten und bei Business Impact Analysen.

Auditfähige Nachweise erfassen

Strukturierte Feldgruppen schaffen Ordnung für Register, Meldungen, Entscheidungen und Nachweise.

Nach dem Import werden Verantwortlichkeiten, wiederkehrende Aufgaben, Freigaben, Berichte und mögliche Automatisierungen passend zur jeweiligen Organisation eingerichtet und getestet. So wird vermieden, dass unzutreffende Standardzuständigkeiten oder ungeprüfte Fristabläufe übernommen werden.

In 5 Schritten zur CSG/CSV-Compliance

  1. Geltungsbereich ermitteln: Die Betroffenheit des Unternehmens beurteilen und die Entscheidung nachvollziehbar dokumentieren.

  2. Asset- und Diensteregister aufbauen: Kritische Systeme, Prozesse und Lieferanten dem festgelegten Geltungsbereich zuordnen.

  3. Ist-Zustand bewerten: Vorhandene Sicherheitsmaßnahmen und Richtlinien überprüfen, um verbleibende Lücken zu identifizieren.

  4. Rollen und Kontrollen zuweisen: Aufgaben, Risiken und Kontrollen den zuständigen Verantwortlichen zuweisen und Freigabeprozesse einrichten.

  5. Nachweise pflegen und Fortschritt überwachen: Nachweise kontinuierlich mit den Anforderungen verknüpfen und die laufende Auditfähigkeit sicherstellen.

Compliance nicht länger nur verwalten

Die Umsetzung von CSG und CSV in Liechtenstein erfordert einen klaren Blick auf Pflichten, Systeme und Prozesse. Der Formalize CSG/CSV-Blueprint unterstützt dabei, komplexe Regularien in einen transparenten, nachvollziehbaren Governance-Prozess zu übersetzen.

Prüfen Sie Ihren Fall, nicht nur die Theorie

Möchten Sie erfahren, wie Formalize Ihr Unternehmen bei der Umsetzung von CSG und CSV unterstützen kann?

Häufig gestellte Fragen

Der CSG/CSV-Blueprint ist eine strukturierte Umsetzungshilfe. Er ersetzt keine rechtliche Einzelfallberatung, keine behördliche Beurteilung und keine organisationsbezogene Prüfung der Angemessenheit oder Wirksamkeit erforderlicher Maßnahmen.

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